Startseite Start Aktuelles Ausbildungsplätze Ausbildung k Stellenangebote Stellenangebote2 Bildergalerie Referenzliste Berlin Berl / Soorstraße, Berlin Berl / Bürogebäude Englerallee, Berlin Berl / Sieversufer, Berlin Berl / Ordensmeisterstraße, Berlin Berl / Goslarer Ufer, Berlin Berl / Lahnstraße, Berlin Berl / Salzufer, Berlin Berl / Theodor-Heuss-Platz, Berlin Berl / Hauptstraße, Innsbrucker Platz, Berlin Berl / Spandau Arcaden, Berlin Berl / Elisabethstraße, Berlin Berl / Darwinstraße, Berlin Berl / Fam.- und Amtsgericht, Berlin Berl / Kurfürstendamm 43, Berlin Berl / Silbersteinstrasse 29, Berlin Berl / Kelchstraße, Berlin Berl / Bürotel, Sonnenallee, Berlin Berl / Südwestkorso, Berlin Berl / Spreebogen / Bundesinnenministerium, Berlin Berl / Rankestraße, Berlin Berl / Blissestr. , Berlin Berl / DEVK, Berlin Berl / Mosse-Palais, Berlin Berl / Schaltanlagen, Berlin Berl / KfW, Berlin Berl / Sparkasse Guben, Berlin Berl / Belgische Botschaft, Berlin Berl / Landesvertretung der Länder Brandenburg und Mecklenburg - Vorpommern Berl / Friedrich Carreé, Berlin Berl / Am Markgrafenpark, 10969 Berlin-Kreuzberg Berl / Villa Voss, Berlin Berl / IKB - Bank, Berlin Berl / Haus der Verbände, Berlin Berl / Cornelsen Verlag, Berlin Berl / Concorde-Hotel, Berlin Berl / Ausbau Hauptbahnhof Berlin Berl / Am Markgrafenpark, Berlin 3. Bauabschnitt Berl / Peek & Cloppenburg, Berlin-Steglitz Berl / Viktoria-Luise-Platz 4/ Welserstr. 2, Berlin-Schönberg Berl / Neubau Wohn- und Geschäftshaus, Rüdesheimer Platz, Bln. Berl / Neubau Cornelsen Verlag, Haus 3, Berlin Berl / Hotelneubau Lietzenburger Str. 31, Berlin Berl / Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Berlin Berl / Villa Höwing, Berlin Berl / „Mundus“ Berlin, Tauentzienstr. 5 Fassaden Referenzliste National NS Nat / Neubau Degussa Hauptverwaltung, Frankfurt/Main NS Nat / Du Pont, Bad Homburg NS Nat / Technisches Zentrum, Frankfurt NS Nat / Degussa Verwaltungsgebäude, Stuttgart NS Nat / Arbeitsamt Köln NS Nat / Arbeitsamt Kaiserslautern NS Nat / Russische Botschaft, Bonn NS Nat / Degussa Hochhaus, Frankfurt NS Nat / Kultur- und Kongreßzentrum ( Liederhalle ), Stuttgart NS Nat / FraSpa, Frankfurt/Main NS Nat / Verwaltungsgebäude Rengsdorf NS Nat / Ismaning, München 22 NS Nat / GMD, Sankt Augustin NS Nat / EVM Koblenz NS Nat / Mainpark am Kaiserlei, Offenbach NS Nat / Sixt, Heidelberg NS Nat / Haus der Mode, Eschborn NS Nat / Zoopark, Düsseldorf NS Nat / Orleanskarreè, München NS Nat / BWB, Koblenz NS Nat / Hansa Haus, Erfurt NS Nat / Contidata Genter, Dortmund NS Nat / Verlagsgebäude, Mainz NS Nat / Barmenia Versicherung, Hamburg NS Nat / De`Haysche Stiftung, Koblenz NS Nat / Neubau Allee Arcaden, Remscheid NS Nat / DB Cargo, Mainz NS Nat / Sterncenter, Potsdam NS Nat / MCN, Neu - Brandenburg NS Nat / Treff Hotel, Kassel NS Nat / Revlon, Düsseldorf NS Nat / Oberlandesgericht, Düsseldorf NS Nat / EVM, Magdeburg NS Nat / Verlags- und Pressehaus Fromm, Osnabrück NS Nat / Kongresszentrum Weimarhalle, Weimar NS Nat / Alvearium, Frankfurt NS Nat / SAP, St. Leon NS Nat / GZS, Bad Vilbel NS Nat / DePfa Bank Wiesbaden NS Nat / Eurowings, Dortmund NS Nat / Konrad Adenauer Ring, Osnabrück NS Nat / Technologiezentrum Ahlen NS Nat / KSK Friedrichshafen NS Nat / Mainfrucht, Gochsheim NS Nat / Schloß Arenfels, Bad Hönningen NS Nat / Kunst Palast Museum Ehrenhof, Düsseldorf NS Nat / Elau AG, Marktheidenfeld NS Nat / WGZ Bank, Düsseldorf NS Nat / Stadttor, Neu-Isenburg NS Nat / IKR Leinfelden-Echterdingen NS Nat / Bürogebäude Weserstr., Frankfurt NS Nat / Wohnen auf der Mole, Frankfurt NS Nat / CAFRA Marriott Hotel, Frankfurt NS Nat / Wilhelm Leuschner Str., Frankfurt NS Nat / Berliner Str., Heidelberg NS Nat / Palais am Milchhof, Nürnberg NS Nat / Süd - West Park, Nürnberg NS Nat / Zeil 72-92, Frankfurt NS Nat / Erweiterung- u. Umbau APH St. Martin, Hauptstr. 41-49, Köln-Porz NS Nat / Lyoner Str., Frankfurt NS Nat / Villa Voß, Berlin NS Nat / Zeil 72-82, Frankfurt NS Nat / Neubau Justizzentrum, Jena NS Nat / Cornelsen Verlag, Berlin NS Nat / Rathaus Hemmingen NS Nat / St. Elisabeth Krankenhaus in Köln, Erweiterungsbau NS Nat / Riem-Arcaden in der Messestadt, München NS Nat / Bürohaus K26, Neue Mainzer Str, Frankfurt NS Nat / Wohngebäude Grand Living Vivacon AG, Bau Nauheim NS Nat / SAGA/GWG Verwaltungsgebäude, Hamburg NS Nat / EBV-Carre´, Aachen NS Nat / Neubau Wohnhaus, Merlostr. 10 14 in Köln NS Nat / Dietrich Oppenberg Haus, Herkulesstr. 1, Essen NS Nat / Industriehaus, Pforzheim NS Nat / Stadtwerke Bochum NS Nat / Hauptbahnhof, Koblenz NS Nat / Diözesanbibliothek, Münster NS Nat / Scala Schlosspalais, Stuttgart NS Nat / Peek & Cloppenburg, Köln NS Nat / Essen Steelerstr NS Nat / Sparkasse, Beratungs-Center in Duisburg-Walsum NS Nat / Fassadensanierung Parfümerie Goldkopf, Schildergasse Köln NS Nat / Neubau Hauptstelle KD-Bank, Dortmund NS Nat / Westfalenbank, Hueststrasse, Bochum NS Nat / Bezirksregierung, Münster NS Nat / Verwaltungsgebäude Römerstr. Aachen NS Nat / Neubau Allianz, Taunusanlage, Frankfurt a.M. NS Nat / Sparkasse Duisburg Neubau Geschäftsstelle Huckingen NS Nat / Zeilhöfe, Große Friedberger Str. 29-31, Frankfurt/Main NS Nat / Neubau Joachimstr 4-6, Hannover „Joa4-6“ NS Nat / H & M in Bad Homburg NS Nat / Regionalzentrum, Mannheim NS Nat / ConSENSE 7, Kurze Mühren 20, Hamburg NS Nat / Altstadt Palais München NS Nat / Waldcáfe, Pfullingen NS Nat / Karolinen-Karee in München NS Nat / Umbau und Aufstockung Kaiser-Wilhelm-Kontor, Hamburg NS Nat / X-Haus Heidelberg NS Nat / Airport Office II Düsseldorf NS Nat / Hessischer Rundfunk im Frankfurt NS Nat / Willy-Brandt-Str. 67, 20457 Hamburg NS Nat / Modehaus Hirmer Liebfrauen Platz München NS Nat / RWE Köln NS Nat / Rüttenscheider Tor, Essen NS Nat / Dom Zugangsgebäude, Köln NS Nat / Deutsche Bank Unter den Linden Berlin Referenzliste International NS Int/ Commerzbank, Luxemburg NS Int/ Taverna Ascona NS Int/ State Street Bank Luxemburg II BA NS Int/ Cité Judiciaire, Plateau du St Esprit Luxemburg NS Int/ Melia-Hotel, Luxemburg NS Int / Résidence Knaff, 28, Val Fleuri, L-1526 Luxemburg NS Int / Batiment Somaco F8, Findel 8, Luxemburg, Rue Lou Hemmer 8 NS Int / Porte de Luxemburg, Gebäude E/5 NS Int / Wohn- und Geschäftshaus „Taverna“ in Ascona NS Int / Belval Plaza II, Esch Allzette in Luxemburg NS Int / Kongresszentrum Tashkent Säulenverkleidung in Usbekistan NS Int / Kongresszentrum Tashkent Aufzugsverkleidung in Usbekistan NS Int / Batiment Somaco F7, Luxemburg Innenarbeiten Referenzliste National Innen / U-Bahnhöfe 1,2 und 3H, Düsseldorf Innen / Soorstraße, Berlin Innen / Ismaning, München Innen / EVM, Koblenz Innen / Haus der Mode, Eschborn Innen / Zoopark, Düsseldorf Innen / Goslarer Ufer, Berlin Innen / Salzufer, Berlin Innen / Hauptstraße, Innsbrucker Platz, Berlin Innen / Darwinstraße, Berlin Innen / Südwestkorso, Berlin Innen / Orleanskarreè, München Innen / Verlagsgebäude, Mainz Innen / Steibshof, Leipzig Innen / Deutsche Bank, Unter den Linden, Berlin Innen / Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin Innen / GZS, Bad Vilbel Innen / Technologiezentrum Ahlen Innen / Hess. Rundfunk, Frankfurt/Main Innen / Messe, Düsseldorf Innen / Stadttor, Neu Isenburg Innen / Peek & Cloppenburg, Köln Innen / EKZ, Ettlinger Tor, Karlsruhe Innen / Führungs- u. Schulungszentrum, Berufsfeuerwehr, Köln Innen / Heinrich-Brüning-Str., Bonn Innen / Blue Heaven Raddison SAS Hotel, Frankfurt Innen / Regionalbahnhof, Wissen Innen / Peek & Cloppenburg, Mannheim Innen / Schloss-Arcaden, Braunschweig Innen / Alstertal Einkaufszentrum, Heegbarg 31, Hamburg Innen / Messe, Düsseldorf, Halle 8b Innen / ECE Alstertal-Einkaufszentrum, Hamburg Innen / Airport Office, Düsseldorf I. u. II. BA Innen / Allee-Arkaden, Remscheid Innen / Zugangsgebäude zum Südturm Hohe Domkirche zu Köln Innen / Posto´s Stuttgart Innen / Nymphenburger Höfe, München Referenzliste International Innen / Commerzbank, Luxemburg Innen / IKB-Bank International, Luxemburg Innen / Kongresszentrum Tashkent Massivarbeiten/Sanierung Referenzliste San / Einhausung Dachaufbauten Deutsche Bank, Frankfurt San / Fassadensanierung Marzellenstrasse 1, Köln San / Universität zu Köln San / Kaiserstr. 57, Frankfurt San / Liegenschaft Wissenschaft + Kunst, Rheinstr. 23 - 25, Wiesbaden San / Straßenbahndepot Frankfurt-Bornheim San / Südallee 15 - 19, Koblenz San / RWE Gebäude Stüttgenweg 2, Köln San / Limbecker Platz, Essen San / Instandsetzung Kirchturm Kath. Kirche St. Peter u. Paul, Höhr-Grenzhausen San / Verwaltungsgebäude des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Bonn San / Casa Repino Russland, St. Petersburg San / Wohn- und Bürogebäude Malkastenstr. 7, Düsseldorf San / Elberstr. Frankfurt Ettringer-/Weiberner Tuff Referenzliste Tuff / Neubau Bürogebäude „Alte Wagenhallle“ Tuff / Museum Kunst Palast am Ehrenhof in Düsseldorf Tuff / Erweiterung- u. Umbau APH St. Martin Tuff / St. Elisabeth Krankenhaus Tuff / Neubau Wohnhaus, Merlostr. 10 14 in Köln Tuff / Wohngebäude Grand Living Vivacon AG Tuff / Giebel an dem Hauptgebäude der Universität zu Köln Tuff / Verwaltungsgebäude Römerstraße in Aachen Tuff / Neubau Verwaltungsgebäude der EBK, Köln Tuff / Umbau Halle 11 im Rheinauhafen, Köln Tuff / Verwaltungsgebäude in der Südallee 15 19 in Koblenz Tuff / Neubau Informationszentrum Geysir, Andernach Tuff / Neubau Einkaufcenter Limbecker Platz, Essen Tuff / Instandsetzung Kirchturm Kath. Kirche St. Peter u. Paul Tuff / Elsa-Brandström-Realschule, Berrenrather Str. in Köln Tuff / Wohn- und Bürogebäude Malkastenstr. 7, Düsseldorf Tuff / Verwaltungsgebäude des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Bonn Küchenarbeitsplatten Bildergalerie Privatkunden Material Kontakt Impressum Unsere AGB´s Unsere AGB´sN V Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen (AGB) haben ausschließlich Geltung für sämtliche Rechtsgeschäfte mit allen Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren. 2. Angebote Die Angebote erfolgen aufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben usw.); eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu 14 Tage nach Abgabe des Angebotes gebunden, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde. Hat der Vertragspartner eine Bestellung (Vertragsangebot) abgegeben, so ist er auf die Dauer von 3 Wochen ab dem Eingang der Bestellung bei uns an dieses Vertragsangebot gebunden.Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung von uns schriftlich bestätigt wurde. 3. VertragsabschlussFür den Vertragsabschluss ist der Inhalt unser schriftlichen Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB maßgebend. Diese AGB werden auch für alle späteren Aufträge vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Annahme, die jeweils nur für den betreffenden Einzelfall erfolgt. Alle mündlichen, telefonischen und telegrafischen Erklärungen sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von diesen getroffenen Vereinbarungen und entgegengenommenen Aufträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 4. Preise Die vereinbarten Preise verstehen sich ausschließlich der Verpackungs- und Transportkosten und gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Dauer von 1 Monat vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an. Sind längere Lieferfristen vereinbart worden, so werden - vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung - die am Tage der Lieferung geltenden Preise in Rechnung gestellt. Die Preisfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der empfangenen Kalkulationsunterlagen. Werden spätere Änderungen der Angebotsunterlagen erwünscht oder notwendig oder ändern sich Maß, Anzahl und/oder Gewicht, so bleiben wir zu einer entsprechenden Änderung des Preises berechtigt. Die Abrechnung erfolgt nach Ziffer 5, Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Deutsche Industrienorm (DIN) 18332, aktuelle Ausgabe.Es sind stets die Einzelpreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist.5. Materialbeschaffenheit und Umfang der LieferungDas zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenfassend ausgewählt. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichungen in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen usw. sind keine Werkstofffehler, sondern Naturgebilde und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Fachgerecht behobene Mängel im Stein kann der Vertragspartner nicht als Fehler bezeichnen. Für den Umfang und die Beschaffenheit der Lieferung ist die schriftlich detaillierte Auftragsbestätigung maßgebend. Geringfügige Maßabweichungen, die genaues Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen nicht zu Beanstandungen. 6. MaßberechnungenWerkstücke unter 0,030 m³ Inhalt werden stets voll mit 0,030 m³ , Platten unter 0,25 m² werden stets mit 0,25 m² in Rechnung gestellt. 7. Änderungsvorbehalt Unsere Produkte werden nach Muster verkauft.Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen, weil sie niemals geeignet sind, dass betreffende Material genau zu charakterisieren. Abweichungen, wie sie in der Natur des Steines liegen, bleiben vorbehalten. Darüber hinaus behalten wir uns branchenübliche bzw. technologisch begründete Abweichungen vor, ebenso Änderungen im Zuge der technischen Weiterentwicklung. 8. Lieferung und Gefahrübergang Die Lieferung der Ware erfolgt ab unserem Lager oder Werk auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenes Geschäft, für das jeweils diese Geschäfts- und Lieferbedingungen Anwendung finden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist, in jedem Fall aber sobald sie zwecks Versand unser Lager oder unser Werk verlassen hat. Die Lieferung "frei Baustelle" oder "frei Lager" bedeutet Lieferung ohne das Abladen durch den Anlieferer. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. 9. Lieferzeit und Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag Soweit nicht ausdrücklich verbindliche Liefertermine vereinbart sind, beginnt die Lieferfrist mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringen der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und eventuell zu leistenden Anzahlungen. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so hat der Vertragspartner eine angemessene Frist zur Nachlieferung von mindestens 3 Wochen zu gewähren, beginnend mit dem Eingang der Erklärung bei uns. Soweit die rechtzeitige Lieferung durch Ereignisse höherer Gewalt, sei es bei uns, bei unseren Vorlieferanten oder Transportorganen oder durch ähnliche außergewöhnliche Vorkommnisse wie Beförderungsschwierigkeiten, Verzögerungen bei Anlieferungsfristen der Rohmaterialien, Fehlfallen des Werkstoffes (Ausschuss) usw. behindert wird, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wir sind von der Lieferverpflichtung freigestellt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht aufgenommen oder eingestellt hat. Über diese Umstände werden wir den Vertragspartner unverzüglich unterrichten, ohne dass diesem jedoch aus dem etwaigen Unterlassen dieser Mitteilung ein Ersatzanspruch entstehen könnte. Erst wenn im Wege der Nachfristsetzung vorgegebene Lieferzeiten nicht eingehalten werden oder aus anderen Gründen eine Lieferung nicht möglich ist, kann der Vertragspartner den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. 10. Abnahmeverzug Verweigert der Vertragspartner nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist oder einer ihm gesetzten Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme der Lieferung oder ergibt sich sonst aus dessen Verhalten der Wille, nicht abnehmen zu wollen, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatzanspruch beträgt 30 % des Nettowarenwertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sowohl uns als auch dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Schadensersatzpauschale ausgefallen ist. 11. EigentumsvorbehaltDie Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit den nachstehenden Erweiterungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderungen gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Vertragspartners an der Vorbehaltware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Vertragspartner für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Bei Verbindung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Vertragspartner steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verbindung bzw. Verarbeitung entstehende neue Sache gelten diese Bestimmungen entsprechend. Die Forderung des Vertragspartners aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt im vollem Umfang an uns abgetreten und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung bzw. Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungspreises der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Der Vertragspartner ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nicht ermächtigt. Der Vertragspartner ist zu Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von dieser Einziehungsermächtigung des Vertragspartners unberührt. Wir werden aber die Forderung selbst nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner seinem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner uns Name und Anschrift seines Abnehmers sowie die Höhe der Forderung mitzuteilen, ferner uns sämtliche Unterlagen zur Belegung der Forderungen zur Verfügung zu stellen. Der Eigentumsvorbehalt gemäß der vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung alle unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Vertragspartner übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Vertragspartner anschließend zustehen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwert zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Vertragspartners, insbesondere bei Pfändungen, hat uns der Vertragspartner sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen, den Dritten bzw. den Vollstreckungsbeamten auf unser Eigentum hinzuweisen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen, zu tragen, wenn diese nicht von der Gegenseite eingezogen werden können. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir ohne weitere Mahnung berechtigt, unser Eigentum in Besitz zu nehmen und es auf Kosten des Vertragspartners abzutransportieren, ohne dass damit - sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz vom 17.12.1990 Anwendung findet - ein Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung unserer Forderungen. Der Vertragspartner bleibt zur Erfüllung verpflichtet. Der Vertragspartner hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und unentgeltlich ordnungsgemäß zu lagern. 12. Zahlung Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Auf unsere Anforderung hin ist der Vertragspartner verpflichtet, ein Drittel des Gesamtpreises bei der Bestellung für die Bereitstellung des erforderlichen Rohmaterials zu leisten, ein Drittel des Gesamtpreises bei Anlieferung des Materials und die Restzahlung sofort nach Rechnungsstellung. Lieferungen gegen Nachnahme sowie das Verlangen von weiteren Anzahlungen oder Vorauszahlungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.Bei Zahlungsverzug sind wir ohne weiteres berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank gemäß $ 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu berechnen, mindestens aber in Höhe von 6 %. Hierbei bleiben sowohl uns als auch dem Vertragspartner der Nachweis vorbehalten, dass der Zinsaufwand nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Zinspauschale.Sollten aufgrund besonderer Vereinbarungen ausnahmsweise Wechsel entgegengenommen werden, so sind sämtliche Kosten vom Vertragspartner zu tragen. Die Laufzeit der Wechsel darf 90 Tage ab Lieferungstag nicht überschreiten. Zahlungen durch Wechsel oder Scheck gelten erst mit der unwiderruflichen Einlösung als Erfüllung. Für Wechsel auf Nebenplätze bzw. das Ausland übernehmen wir keinerlei Verantwortung für die rechtzeitige Vorlegung und Protestaufnahme. 13. Rücktritt der Firma Natursteinwerk Villmar GmbH vom Vertrag Ergibt sich trotz vorheriger fachgerechter Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag in der vorliegenden Form unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Vertragspartner einer möglichen Änderung des Vertrages zustimmt. Im Falle eines derartigen Rücktritts vom Vertrag hat der Vertragspartner nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe von etwa zur Bearbeitung überlassenen Gegenstände in dem jeweiligen Zustand. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse oder das Geschäftsgebahren des Vertragspartners erhalten, der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder vermindert oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt wurde.Falls wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Vertragspartner unverzüglich nach Aufforderung etwa bereits erhaltene Ware auf seine Kosten in unser Werk zurückzubringen sowie als Ausgleich für unsere Aufwendungen, die Gebrauchsüberlassung oder die Wertminderung eine Pauschale von 30 % des Rechnungs-Nettobetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Sowohl uns als auch dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Aufwendungen oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden, wesentlich höher oder wesentlich niedriger sind als die vorstehende Pauschalbetrag. 14. Gewährleistung bei Kaufverträgen Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit der gelieferten Ware für die Dauer von 6 Monaten ab dem Datum der Übergabe an den Vertragspartner. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben die Mangelhaftigkeit gerügt hat. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei uns maßgebend. Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners beschränken sich auf Nachbesserungen. Unbenommen bleibt unser Recht, anstelle der Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Kaufpreisung (Minderung) nur dann verlangen, wenn mindestens 2 Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind und der Mangel nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang der Mängelrüge behoben wurde. Kommt eine Sendung beschädigt an, so ist der Vertragspartner verpflichtet, dies vor Abnahme der Sendung bahnamtlich bzw. durch den Spediteur feststellen zu lassen und seine Ansprüche bei der Bahnverwaltung bzw. der Spedition anzumelden. Im übrigen gilt für die Rechtzeitigkeit der Rüge ausdrücklich § 377 Handelsgesetzbuch (HGB). 15. Gewährleistung bei Werksverträgen Wir übernehmen die Gewähr, dass die Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Vertragspartners, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder auf die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmens, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei. Ist für die Gewährleistung keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 2 Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück 1 Jahr. Die Frist beginnt für die Abnahme der gesamten Leistung. Nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme. Wir sind verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf unsere Kosten zu beseitigen. Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt mit Ablauf der oben genannten Fristen. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnen für diese Leistungen die oben genannten Fristen erneut zu laufen. Der Vertragspartner kann die Mängel auf unsere Kosten beseitigen lassen, wenn wir der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer uns vom Vertragspartner gesetzten Frist von mindestens 6 Wochen nicht nachgekommen sind. Ist die Beseitigung des Mangels unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann sie von uns verweigert werden. Der Vertragspartner kann in diesem Fall Minderung der Vergütung verlangen. Weitergehende Schäden sind nur dann zu ersetzen, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Im übrigen gilt für die Abnahme ausdrücklich § 12 VOB Teil B. 16. Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht und Abtretungsverbot Die Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.Gegenüber Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen werden auch Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Abtretung etwaiger, gegen uns gerichteter Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen erteilten Zustimmung wirksam. 17. Schadensersatz In Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Wandlung oder Minderung gemäß Ziffern 14 und 15 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) hinausgehende Ansprüche (z. B. Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung bzw. aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Delikt, Unmöglichkeit, Verzug sowie Ansprüche aus Fehlschlagen oder Vornahme der Ersatzlieferung usw.) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen. Fehlt der gelieferten Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so sind Schadensersatzansprüche, soweit die Ersatzpflicht auf einer positiven Vertragsverletzung beruht, nur insoweit begründet, als uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten anzulasten ist. Im übrigen werden alle Schadensersatzansprüche, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen.Etwaige Schadensersatzansprüche sind stets höhenmäßig begrenzt auf den Betrag, der auf das den Schaden kausal verursachende Produkt in der Rechnung entfällt. 18. Steuern und Zoll Der Vertragspartner haftet für die Einhaltung der seinerseits zu beachtenden Steuer- und Zollvorschriften.Bei Auslandslieferungen ist der Vertragspartner insbesondere verpflichtet, die Umsatzsteuer gemäß dem "Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz" ordnungsgemäß abzuführen. Er hat uns auf Verlangen seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID) mitzuteilen. Im übrigen hat der Vertragspartner uns von allen Nachteilen, die aus der Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift entstehen, freizustellen. 19. Urheberrecht Unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Urheberrechtsschutz dürfen unsere Entwürfe und die in Katalogen dargestellten Denkmalsformen weder nachgebildet noch Dritten zur Nachbildung zugänglich gemacht werden. Auch Nachahmungen mit nur geringfügigen Änderungen der Form- und Maßverhältnisse sind nicht gestattet. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch die Außerachtlassung dieser Bestimmungen entstehen. Bei Auftragsausführung nach Zeichnung des Vertragspartners hat uns dieser von den etwa entstehenden Ansprüchen wegen Verletzung eines Urheberrechtes in vollem Umfang freizusprechen. 20. Datenschutz der Vertragspartner wird gemäß § 26 des Datenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die im rahmen der Abrechnung und sonstigen Auftragsabwicklung benötigten Daten mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und abgespeichert werden. 21. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort 56736 Kottenheim vereinbart. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten wird die örtliche und internationale ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes Mayen, 56724 Mayen, bzw. des Landgerichtes Koblenz, 56065 Koblenz, (in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes) vereinbart. Diese Zuständigkeit schließt insbesondere jede andere Zuständigkeit aus, die wegen persönlichen oder sachlichen Zusammenhangs vorgesehen ist. Auch ist der Vertragspartner nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung oder ein Zurückhaltungsrecht uns gegenüber vor einem anderen als dem örtlich ausschließlich zuständigen Gericht vorzubringen. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall Klage auch am Geschäftssitz des Vertragspartners oder vor anderen, aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen Gerichten zu erheben. Es findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des zwischenstaatlichen Kollisionsrechts Anwendung gemäß § 27 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |